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Winterzeit ist Einbruchszeit: So sichern Sie sich ab

Gerade in der dunklen Jahreszeit kommt sich manch ungebetener Gast unbeobachtet vor. Einbrecher können sich alle Zeit der Welt nehmen, Häuser und Wohnungen nach undichten Stellen auszuspähen, durch die sie ins Haus gelangen. Gerade im Schutz der Dunkelheit können Sie so gut wie unbemerkt ums Haus schleichen und jedes Fenster und jede Tür auskundschaften. Wenn dann der günstige Zeitpunkt gekommen ist, entsteht der Schaden schnell und unbemerkt.

Winterzeit ist Einbruchszeit

Wer glaubt, Einbrecher kämen bevorzugt in den Sommermonaten vorbei, um Schmuck und Wertgegenstände an sich zu nehmen, täuscht sich. Auch im Winter stehen Fenster in Kippstellung und Türen bleiben unverschlossen. Sei es, weil man lüften möchte oder vergessen hat, abzusperren. Einbrecher kundschaften Häuser, von denen sie sich Beute versprechen, im Vorfeld genau aus. Die langen Winternächte kommen ihnen da zugute, denn so können sie unbemerkt über das Grundstück schleichen und sich einen Eindruck von Schwachstellen und Sicherungsmaßnahmen verschaffen.

Statistisch gesehen steigt die Anzahl der Einbrüche in den Monaten zwischen Oktober und März gegenüber dem Rest des Jahres um bis zu 40 % an. Die Tendenz ist zwar leicht rückläufig, aber 140.000 Einbrüche mit einem Gesamtschaden von 470 Mio. Euro sollten jeden Bürger dazu ermahnen, dass Thema Sicherheit in den eigenen vier Wänden nicht zu vernachlässigen. Das Risiko eines Einbruchs besteht grundsätzlich überall. Selten wird dabei gleich das ganze Haus leer geräumt. Einbrecher sind wählerisch und suchen gezielt nach kleinen, leicht zu transportierenden Wertgegenständen und Bargeld. Haben sie die entdeckt, verschwinden sie genauso schnell und unbemerkt, wie sie gekommen sind.

Einbruch - was nun?

Die Opfer solcher Straftaten haben neben der psychischen Belastung auch einen finanziellen Schaden davonzutragen. Normalerweise kommt die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf. Doch die Versicherung erwartet auch, dass der Versicherungsnehmer nicht fahrlässig handelt und sein Hab und Gut ungeschützt zurücklässt. So gibt es bestimmte Obliegenheiten, die erfüllt sein müssen, damit ein Schadenfall von der Versicherung als solcher auch anerkannt und der Schaden kompensiert wird. Vor dem Verlassen des Hauses sollten also die Türen abgesperrt und alle Fenster fest verschlossen werden. Gekippte Fenster lassen sich von außen leicht entriegeln - das wissen Einbrecher genauso gut wie Versicherer.

Hat es der Haus- oder Wohnungsbesitzer versäumt, entsprechende Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, kann es sein, dass er ganz oder teilweise auf seinem Schaden sitzen bleibt, da ihm die Versicherung die Zahlung verweigert. Vor jedem Verlassen des Hauses, und sei es auch nur für fünf Minuten, sollte immer kontrolliert werden, ob Fenster und Türen verriegelt sind. Natürlich kann man dies auch einmal vergessen. Einige Versicherer sind deswegen dazu übergegangen, den Schaden zumindest teilweise zu übernehmen.

Gerne prüfen unsere Versicherungsexperten der FinanceHanse24, ob auch Ihre Versicherung etwas lockerer mit Obliegenheitsverletzungen umgeht. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.

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